Zuerst die gute Nachricht: Das «grüne L» ist ein Gerücht. Niemand muss mit einem «grünen L» am Auto herumfahren.
Hingegen stimmt, dass alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden oder nach dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorrad) oder B (PW) einreichen, den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe erhalten. Während dieser Probezeit müssen 2 Weiterbildungskurse besucht werden.
Die obligatorische Weiterbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage verteilt. Der 1. Kurstag muss innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des Führerausweises absolviert werden.
1. Kurstag
Unfallbeispiele werden analysiert und deren Ursachen sowie die daraus resultierenden
rechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert. Auf einem Übungsplatz
lernst Du die physikalischen Grenzen kennen und wie Du gefährliche Verkehrssituationen
vermeiden kannst.
2. Kurstag
Deine Kenntnisse über umweltschonendes Fahren werden am 2. Kurstag vertieft.
Du absolvierst mit anderen Teilnehmenden eine Feedbackfahrt, wobei Dir die
mitfahrenden Teilnehmenden und der Instruktor Rückmeldung über Deinen
Fahrstil geben.
Auf der Website des Schweizerischen Verkehrssicherheitsrats findest Du eine Liste aller Kursveranstalter welche Weiterbildungskurse für die obligatorische 2-Phasen-Ausbildung anbieten.
> www.verkehrssicherheitsrat.ch
Folgende Kursveranstalter kann ich Dir aus eigener Erfahrung bestens weiterempfehlen:
Kurskosten: Ab CHF 340.--
> Infos
und Anmeldung
Kurskosten: Ab CHF 290.-- (TCS-Mitglieder)
> Infos
und Anmeldung

fahrschule kunz
Martin Kunz
Thormannmätteliweg 5
3004 Bern
031 556 88 06
079 612 58 76
info@fahrschule-kunz.ch
www.fahrschule-kunz.ch
Woran erkenne ich ob mein Führerausweis befristet ist?
Dein Führerausweis ist befristet, wenn auf der Vorderseite des Führerausweises
bei Punkt 4b ein Ablaufdatum vermerkt ist.
Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe
entzogen wird?
Beim 1. Entzug wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Beim 2. Entzug
verfällt der Führerausweis. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens
nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur
gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.
Was passiert, wenn die Weiterbildung nicht absolviert wird?
Wer die Weiterbildung nicht fristgerecht absolviert, erhält keinen unbefristeten
Führerausweis. Du musst also wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis
einreichen und die praktische Führerprüfung wiederholen.