Falls Du bereits einen Führerausweis der Kategorie A oder A1 besitzt, kannst Du direkt den Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) beantragen. Der Nothelferkurs, die Theorieprüfung und der Verkehrskundeunterricht (VKU) müssen nicht wiederholt werden.
Den Lernfahrausweis kannst Du frühestens 2 Monate vor Deinem 18. Geburtstag beantragen. Das entsprechende Gesuchsformular erhältst Du auf dem Strassenverkehrsamt des Kantons Bern, auf der Einwohnerkontrolle Deiner Wohngemeinde oder Du kannst es herunterladen und ausdrucken. Das Gesuchsformular muss wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
> Gesuchsformular Lernfahrausweis Kt. Bern (PDF)
Im Nothelferkurs lernst Du die lebensrettenden Sofortmassnahmen kennen und diese anzuwenden. Der Ausweis ist 6 Jahre gültig.
Vor der Einreichung des Gesuches für den Lernfahrausweis muss ein Sehtest bei einem anerkannten Augenarzt oder Augenoptiker gemacht werden. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig. Mitnehmen: ID und ausgefülltes Gesuchformular für den Lernfahrausweis.
> Anerkannte Augenärzte und Augenoptiker im Kt. Bern (PDF)
Mit dem Gesuchsformular und allen gemäss Wegleitung erforderlichen Unterlagen kannst Du bei der Einwohnerkontrolle Deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt vorbeigehen (ID oder gültigen Pass mitnehmen). Die Unterlagen werden direkt von der Einwohnerkontrolle an das Strassenverkehrsamt geschickt. Das Gesuch kannst Du frühestens 2 Monate vor Deinem 18. Geburtstag einreichen.
Nach Eingang des Gesuchs erhältst Du vom Strassenverkehrsamt den Anmeldetalon für die Theorieprüfung. Innert 24 Monaten muss die Theorieprüfung bestanden sein. Damit Du diese anspruchsvolle Prüfung auf Anhieb schaffst, hast Du folgende Möglichkeiten:
> Infos zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst Du den Lernfahrausweis. Erst wenn Du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, darfst Du praktischen Fahrunterricht nehmen.
Von der Fahrschule Kunz wirst Du professionell ausgebildet, und das zu fairen Preisen.
Der obligatorische Verkehrsunterricht (VKU) wird am besten während der praktischen Fahrausbildung absolviert. Du musst den VKU vor Deiner praktischen Prüfung abgeschlossen haben. Die Bestätigung ist 2 Jahre gültig.
Nach bestandener praktischer Prüfung bist Du am Ziel und erhältst den Führerausweis (Kat. B) für 3 Jahre auf Probe.
Während der 3-jährigen Probezeit musst du 2 Weiterbildungskurse absolvieren.
Für Fragen stehe ich dir jederzeit gerne zur Verfügung.

fahrschule kunz
Martin Kunz
Thormannmätteliweg 5
3004 Bern
031 556 88 06
079 612 58 76
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